Wir bieten unseren Mandanten die Verträge ϋber die umfassende Rechtsberatung gegen eine im Voraus vereinbarte Pauschalvergϋtung oder die Rechtsberatung gegen eine im Voraus gemäß dem vereinbarten Stundensatz festgelegte Vergϋtung an.
Die Höhe der Vergϋtung fϋr die Fϋhrung der gerichtlichen Verfahren wird in der Regel gemäß der Verordnung des Justizministers vom 28.09.2002 ϋber die Vergϋtung fϋr die Rechtsanwaltstätigkeiten festgelegt.